Den Gästebeitrag, auch als Kurtaxe bekannt, wird für den Aufenthalt in Otterndorf bezahlt. Als Gast erhält man dann die Gästekarte, die man immer dabei haben sollte.
Die folgenden Informationen zur Gästekarte in Otterndorf sind zum Zeitpunkt der Erstellung bekannte Informationen. Es gibt keine Garantie auf Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Bei genaueren Informationen wenden Sie sich bitte an die Stadt Otterndorf!
Wer muss den Gästebeitrag in Otterndorf bezahlen?
Der Gästebeitrag wird in Otterndorf von allen Gästen ab Vollendung des 18. Lebensjahres erhoben, die entweder
- außerhalb der Samtgemeinde Hadeln wohnen
- außerhalb der Samtgemeinde Hadeln Urlaub machen
Zum Personenkreis gehören:
- Urlauber, die über mehrere Tage in Otterndorf Urlaub machen
- Tagesgäste, die nur während des Tages einen Ausflug in Otterndorf bei der Ferienanlage Achtern Diek machen und aus der Nachbar-Region wie z.B. der Stadt Cuxhaven, Bremerhaven oder Samtgemeinde Börde Lamstedt kommen.
Wer ist vom Gästebeitrag in Otterndorf befreit?
Komplett befreit sind:
- Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- Personen, die in einer Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Land Hadeln eine
Hauptwohnung haben - Ehegatten sowie Partner und Partnerinnen einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, Kinder und Stiefkinder, Kindeskinder, Geschwister und
Geschwisterkinder, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und – söhne, Schwäger und Schwägerinnen von Personen, die im Erhebungsgebiet ihre Hauptwohnung haben oder in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen, wenn sie ohne Entgelt oder Kostenerstattung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden - Personen, die sich nur zur Berufsausübung oder Berufsaus- oder -fortbildung im Erhebungsgebiet aufhalten
- Schwerbehinderte, deren Minderung der Erwerbsfähigkeit 100 Prozent beträgt
- Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die laut amtlichem Ausweis völlig auf ständige Begleitung angewiesen sind, sofern sie nicht selbst die
Tourismuseinrichtungen in Anspruch nehmen - bettlägerig Kranke oder andere Personen, die nicht in der Lage sind, die Tourismuseinrichtungen zu benutzen
- Personen, die einen Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales oder
ökologisches Jahr im Erhebungsgebeit ableisten
Zum Teil befreit sind:
- Die von den Trägern der Sozialversicherung, der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge sowie den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege entsandten Personen werden auf Antrag eine Vergünstigung von 50 v.H. gewährt, sofern die Aufenthaltsdauer mindestens 21 Tage beträgt.
- Schwerbehinderte, deren Minderung der Erwerbsfähigkeit weniger als 100 v.H., aber mindestens 50 v.H. beträgt, werden nur zu 50 v.H. des maßgeblichen Gästebeitrages nach § 3 herangezogen. § 4 Absatz 2 gilt entsprechend.
- Teilnehmer an von der Gästeverwaltung anerkannten Kongressen, Tagungen, Lehrgängen und vergleichbaren Veranstaltungen sind beitragsfrei, wenn außerhalb des Veranstaltungsprogramms eine Inanspruchnahme der Tourismuseinrichtungen nicht besteht; sonst werden sie zu 50 % des maßgeblichen Gästebeitrages herangezogen.
Wie wird der Gästebeitrag bezahlt?
Der Gästebeitrag wird bei einem mehrtägigen Aufenthalt durch die Vermieter eingezogen. Tagesgäste bezahlen die Gebühr beim Zugang an den Strand bzw. zur Freizeitanlage See Achtern Diek bei den Gästebetreuern des Nordseebades Otterndorf.
Gästebetreuer der Ferienanlage Achtern Diek
Wer einen Tagesausflug nach Otterndorf macht und sich in der Ferienanlage Achtern Diek aufhält, hat bei den Gästebetreuern auch den Gästebeitrag zu zahlen. Diese kontrollieren vorbeilaufende Gäste. Hierbei können auch mehrtägige Gäste mit einer Gästekarte angesprochen werden. Die Gästekarte gilt es immer dabei zu haben. Für mehrtägige Gäste mit der Gästekarte ist die Kontrolle harmlos und schnell.
Die Gästebetreuer befinden sich am Deich direkt beim Ankerplatz, wo sich die Buden mit Fischbrötchen, Pommes und mehr befinden.
Wie hoch ist der Gästebeitrag in Otterndorf?
Die Höhe des Gästebeitrages variiert je nach Saisonzeit.
Pro Tag liegt der Gästebeitrag bei folgenden Sätzen:
01.01. – 30.04.: 2,50 EUR
01.05. – 15.09.: 3,00 EUR
16.09. – 31.12.: 2,50 EUR
(Stand März 2024)
Wofür wird der Gästebeitrag verwendet?
Der Gästebeitrag wird für
- die Reinigung und Pflege des Ortes
- schöne Blumen im Ort
- kostenfreie öffentliche Toiletten
- achtlos liegengelassenen Müll
- Mitfinanzierung von Freizeiteinrichtungen und Veranstaltungen für ein breites Angebot an Vorträgen, Konzerten und weiteres
verwendet.
Wo gibt es mit der Gästekarte Vergünstigungen?
- Nordseeheilbad Cuxhaven
- Samtgemeinde Hadeln
- Wurster Nordseeküste
- Geestland
In Otterndorf gibt es folgende Vergünstigungen:
- Einmalig einen ermäßigten Eintrittspreis für Erwachsene in der Sole-Therme
- 50 Cent Ermäßigung für Erwachsene bei der Spiel- & Spaß-Scheune am See Achtern Diek (2,50 EUR statt 3,00 EUR)
Weitere Infos zur Gästekarte
Samtgemeinde Hadeln – Gästebeitragssatzung
Irrtümer vorbehalten!
Keine Garantie auf Richtigkeit und Aktualität. Diese Informationen sind eher allgemeiner informativer Natur. Für genaue Informationen kontaktieren Sie bitte die Stadt Otterndorf.